Einladung
zur ordentlichen Mitgliederversammlung des Kaller SC
am Donnerstag, 25. April, um 19.30 Uhr
im Saal der Gaststätte Gier in Kall
Hiermit laden wir alle Vereinsmitglieder zur Teilnahme an der ordentlichen Mitgliederversammlung 2019 ein.
Tagesordnung:
- Begrüßung durch den Vorsitzenden und Feststellung der ordnungsgemäßen
Einberufung und der Beschlussfähigkeit - Wahl eines Protokollführers
- Verlesung des Protokolls der Mitgliederversammlung vom 29.6.2018
- Bericht des Vorstandes
a) Bericht des Vorsitzenden
b) Bericht des Geschäftsführers
c) Sachstand Sanierung Sportlerheim
5. Kassenbericht
6. Bericht der Kassenprüfer
7. Aussprache zu den Punkten 4. - 6.
8. Entlastung des Vorstandes
9. Satzungsänderungen:
Paragraph 1, Absatz 1: Wortlaut bislang:
Der Verein ist Mitglied des Fußballverbands Mittelrhein e.V. und unterwirft sich mit seinen Mitgliedern dessen Satzungen und Ordnungen sowie den Satzungen und Ordnungen der Verbände, denen der Fußballverband Mittelrhein angehört.
Neu: Der Verein ist Mitglied des Fußballverbands Mittelrhein e.V. und des Handballverbands Mittelrhein e.V. und unterwirft sich mit seinen Mitgliedern dessen Satzungen und Ordnungen sowie den Satzungen und Ordnungen der Verbände, denen der Fußballverband Mittelrhein und der Handballverband Mittelrhein angehören.“
Paragraph 1, Absatz 3: Wortlaut bislang:
Es darf keine Person durch Verwaltungsaufgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.
Neu: Es darf keine Person durch Verwaltungsaufgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden. Die Organämter können zum Jahresende eine Ehrenamtspauschale für ihre Tätigkeit erhalten. Diese darf den maximalen Betrag der aktuell gültigen Ehrenamtspauschale nicht überschreiten. Der Vorstand hat am Ende eines Kalenderjahres zu entscheiden, ob eine Pauschale ausbezahlt wird. Der Vorstand hat sich bei dem Begünstigten zu vergewissern, dass er keine weiteren Einkünfte im Sinne der Ehrenamtspauschale im vergangenen Kalenderjahr hatte und dies auch schriftlich festzuhalten.
Paragraph 4: Maßregelungen,
Neu aufgenommen: Punkt 4c: Maßregelungen und Zahlung von Ordnungsgeldern, Strafen und (Verfahrens-)Kosten
1. Wenn im Sport- und Spielbetrieb Verbandsstrafen, Ordnungsmaßnahmen oder (Verfahrens-)Kosten (Maßnahmen) gegen den Verein verhängt werden, die ein Mitglied durch sein Verhalten zu verantworten hat, ist die Abteilung, der das Mitglied angehört, verpflichtet, die verhängten Maßnahmen selbst zu tragen.
2. Sind die Maßnahmen durch ein Mitglied des Vereins (z.B. Sportler, Trainer) verursacht worden, ist dieses verpflichtet, die Maßnahmen des Verbandes in voller Höhe zu tragen und den Verein im Innenverhältnis freizustellen.
3. Maßnahmen eines Verbandes gegen den Verein werden gegenüber dem verursachenden Mitglied, sofern erforderlich, gerichtlich geltend gemacht, sofern das Mitglied dem Verein nicht seine Vermögenslosigkeit glaubhaft macht.
10. Verschiedenes
Anträge zur Tagesordnung können bis zum 22. April schriftlich bei einem der Vorstandsmitglieder eingereicht werden. Später eingereichte Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.
Über eine rege Teilnahme würden wir uns freuen.
Der Vorstand des Kaller SC Kall, den 2.4.2019